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Bau- und Architektenrecht
Die Grundlagen des Bau- und Architektenrechts bilden das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teile A bis C und die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Die sich stetig weiterentwickelnde Technik im Bauwesen lässt sämtliche Bauvorhaben immer komplexer werden. Ein reibungsloser Bauablauf wird immer mehr zur Seltenheit.
Wir beraten und betreuen Sie als öffentlichen Auftraggeber, als privater Bauherr, als Architekt, als Ingenieur oder als am Bau beteiligte Unternehmen.
Wir unterstützen Sie bei sämtlichen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Planung, Durchführung und Abnahme eines Bauvorhabens, insbesondere den vertraglichen Beziehungen der Baubeteiligten untereinander sowie bei Vergütungs- und Honorarangelegenheiten.
Darüber hinaus setzen wir Ihre Rechte bei Bau- und Planungsmängeln durch und vertreten Sie außergerichtlich und in allen Gerichtsverfahren einschließlich selbstständiger Beweisverfahren zur Sicherung von Beweismitteln.
Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Rechtsanwältin Sarah Dobritzsch.